Silikonfuge und Anschlussfuge erneuern
Die Silikonfuge im Badezimmer, am Fenster oder die Anschlussfuge am Mauerwerk sind Wartungsfugen und unterliegen keiner Gewährleistung. Schimmelige Silikonfugen können schwere Gesundheitsschäden verursachen, jedenfalls sind sie sehr unhygienisch. Undichte Fugen beeinträchtigen den Baukörper.
Mit unserer kleinen Übersicht über die Rechte und Pflichten von Mieter und Besitzer zeigen wir die Zuständigkeit.
Wer muss Silikonfugen warten oder erneuern? Die Zuständigkeiten einfach erklärt
In Österreich muss man bei Wartungsfugen (Silikonfugen bei Fenstern, Duschen, Badewannen, Maueranschlüssen etc.) zwischen:
- laufender Wartung / Pflege
- Erneuerung wegen Verschleiß
- baulichem Mangel / Schaden
- allgemeinen Teilen des Hauses
unterscheiden. Juristisch ist das ein Mix aus ABGB, MRG, WEG und OGH-Judikatur.
Kurzfassung
| Thema | Zuständig |
| Laufende Sichtkontrolle / Pflege | Bewohner bzw. Mieter |
| Schaden melden | Bewohner/Mieter sofort |
| Größere Erneuerung wegen Alterung | meist Eigentümer/Vermieter |
| Baumangel / Undichtheit Gebäude | Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung |
| Fenster außen / Gebäudehülle | Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft |
| Innenfugen im Bad | oft Graubereich, meist Nutzerpflicht zur Beobachtung |
1. Was sind „Wartungsfugen“?
Silikonfugen gelten technisch als Wartungsfugen. Das bedeutet:
- sie sind kein dauerhaftes Bauteil
- sie altern durch:
- Bewegung
- Feuchtigkeit
- UV
- Reinigungsmittel
- Schimmel
- sie müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden
Typische Wartungsfugen
- Dusche
- Badewanne
- Waschbecken
- Fensteranschlüsse innen
- Anschluss Boden/Wand
- Küchenarbeitsplatten
2. Wer ist für die laufende Wartung zuständig?
Bei Mietwohnungen hat der Mieter eine laufende Obhuts- und Schadensminderungspflicht. Das bedeutet:
- Sichtkontrolle
- Lüften/Trocknen
- erkennbare Schäden melden
- kleine Pflegearbeiten
Der Mieter darf nicht einfach Schäden ignorieren, bis Feuchtigkeit in Wände oder Böden eindringt.
3. Wer muss Schäden melden?
Meldepflicht des Mieters/Bewohners
Der Bewohner muss erkennbare Schäden unverzüglich melden, insbesondere bei:
- offenen Fugen
- Wassereintritt
- Schimmel
- lockeren Fensteranschlüssen
- Feuchtigkeit an Wänden
- Zugluft/Wassereintritt Fenster
Unterlässt der Bewohner die Meldung und entsteht dadurch Folgeschaden, kann er haftbar werden.
Beispiel:
- Silikonfuge reißt sichtbar
- Wasser dringt monatelang hinter Dusche
- Estrich/Wand werden beschädigt
→ Mitverschulden möglich.
4. Gibt es Wartungsintervalle?
Gesetzlich: Nein - keine Vorschreibung.
Technisch üblich:
| Bereich | Üblicher Kontrollintervall |
| Badfugen | jährlich |
| Duschen intensiv genutzt | alle 6–12 Monate |
| Fensteranschlüsse | jährlich |
| Silikonfugen allgemein | Lebensdauer oft 3–10 Jahre |
Die oft genannten „2 Jahre erneuern“ stammen meist aus Mietvertragsklauseln oder Herstellerempfehlungen — nicht direkt aus dem Gesetz.
5. Fensteranschlüsse / Maueranschlüsse: Wer ist zuständig?
Hier wird entscheidend unterschieden:
Außenhaut des Gebäudes
Fenster, Außenanschlüsse und Gebäudehülle gehören meist zu den allgemeinen Teilen des Hauses. Dann zuständig:
- Eigentümergemeinschaft
- Hausverwaltung
- Vermieter
OGH: Außenfenster gehören grundsätzlich zu den allgemeinen Teilen des Hauses.
Innenfugen
Innenliegende Silikonfugen sind oft ein „Graubereich“:
- laufende Beobachtung → Bewohner
- bauliche Sanierung → Eigentümer/Vermieter
- Ursache in Bauphysik → Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft
6. Was muss die Hausverwaltung machen?
Bei Wohnungseigentum ist die Hausverwaltung für die Erhaltung allgemeiner Teile zuständig.
Dazu gehören typischerweise:
- Außenfenster
- Fassadenanschlüsse
- Bauwerksabdichtung
- Schäden durch eindringendes Wasser
- gemeinschaftliche Bauteile
Die Verwaltung muss:
- Schadensmeldungen aufnehmen
- prüfen lassen
- erforderliche Maßnahmen veranlassen
- Eigentümergemeinschaft informieren
- Schäden an allgemeinen Teilen beheben lassen
Konsumentenschutz und OGH sehen Fenster/Fassade klar im Bereich der ordentlichen Verwaltung.
7. Praktische Aufteilung in der Realität
Mieter/Bewohner
- regelmäßig kontrollieren
- reinigen
- lüften
- Schäden sofort melden
- kleine Wartung akzeptieren
Wohnungseigentümer
- Instandsetzung der Wohnung
- Erneuerung verschlissener Fugen
- Meldung an Hausverwaltung
Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft
- Gebäudehülle
- Außenanschlüsse
- Fenster außen
- konstruktive Undichtheiten
- Feuchteschäden an Allgemeinteilen
8. Wichtig in der Praxis
Entscheidend ist oft die Ursache
Normale Alterung der Silikonfuge
→ meist Wohnung/Nutzerbereich
Bewegungsrisse wegen Baukörper/Fenster
→ eher Gebäudeproblem
Wassereintritt über Fensteranschluss außen
→ klar Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft
Schimmel wegen fehlender Lüftung
→ eher Nutzer
Schimmel wegen Wärmebrücke/Baumangel
→ eher Eigentümerseite
Empfehlung für die Praxis
Bewohner/Mieter sollten:
- 1× jährlich alle Fugen kontrollieren
- Schäden fotografieren
- sofort schriftlich melden
- keine offenen Wassereintrittsstellen ignorieren
Hausverwaltungen sollten:
- Schadensmeldungen dokumentieren
- Ursachen technisch prüfen lassen
- zwischen Nutzerfehler und Baumangel unterscheiden
- Fensteranschlüsse regelmäßig im Rahmen der Gebäudeerhaltung prüfen
Fazit: Silikonfuge und Anschlussfuge erneuern
Silikon- und Anschlussfugen sind Wartungsfugen und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Wer für Pflege, Erneuerung oder Sanierung zuständig ist, hängt immer von Nutzung, Verschleiß und der Ursache des Schadens ab. Wichtig ist, offene, schimmelige oder undichte Fugen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu melden, um Folgeschäden am Baukörper zu vermeiden.
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und helfen bei der fachgerechten Erneuerung Ihrer Silikon- und Anschlussfugen.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Projekts aus dem Forschungs- und Technologieprogramm "Haus der Zukunft" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
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